Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Fragestellungen ergeben sich aus zwei grundsätzlich verschiedenen Perspektiven. Egal ob Sie die Problemstellung als Arbeitnehmer trifft oder als Arbeitgeber: Wir bieten Ihnen qualifizierten Rechtsrat aus der einen wie aus der anderen Sicht.

Die klassische Situation, die arbeitsrechtliche Beratung erfordert, ist die Kündigung des Arbeitsvertrages. Vor und nach der Kündigung stellen sich aus Sicht des Arbeitnehmers und aus Sicht des Arbeitgebers ganz unterschiedliche Fragen, die oftmals nur verschiedene Seiten des gleichen Problems sind. Für den Arbeitgeber, dessen Kündigungen am häufigsten zu rechtlichen Auseinandersetzungen führt, gilt es, bereits vor dem Ausspruch der Kündigung das am besten geeignete Vorgehen rechtlich abzustimmen. Der Arbeitnehmer muss insbesondere nach Zugang der Kündigung höchste Sorgfalt walten lassen: Nach Zugang eine Kündigung sieht das Kündigungsschutzgesetz eine strenge und kurze Klagefrist vor. Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung muss der Arbeitnehmer, der sich mit der Kündigung nicht abfinden will, eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Wir beraten Sie über die Erfolgsaussichten und realistische Prozessziele. Haben Sie die Klagefrist versäumt? Wir beraten Sie über Möglichkeiten der nachträglichen Zulassung der Klage.

Aber nicht nur die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bietet Anlass für Konflikte und für eine gestaltende Beratung. Rechtsberatung kann auch anzuraten sein bei Fragen rund um Teilzeit-Arbeitsverhältnisse, Elternzeit oder Abrechnung. Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Hat sich Ihr Arbeitnehmer in einer Weise verhalten, das Sie nicht hinnehmen wollen? Wir beraten Sie sowohl in dem einen wie in dem anderen Fall. Bei beabsichtigten einvernehmlichen Trennungen beraten wir Sie rund um den Aufhebungsvertrag.

Unter Umständen ist es sinnvoll, schon vor der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, machmal auch bereits im Bewerbungsverfahren oder bei Stellenausschreibung. Gegebenenfalls sind Gestaltungen auf die Vermeidung von Scheinselbstständigkeiten hin zu prüfen. Sollten später die Sozialversicherungen zu dem Ergebnis gelangen, dass keine Selbstständigkeit vorgelegen hat, sondern tatsächlich ein Arbeitsverhältnis bestand, führt dies schnell zu einer erheblichen Liquiditätsbelastung des Arbeitgebers, die im Einzelfall auch existenzgefährdend sein kann.

Wenn es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt (oder geben soll), stellen sich die Abläufe oftmals ganz anders da. Auch für diesen Fall stehen wir Ihnen zur Seite.

Schon im laufenden Arbeitsverhältnis zwingen unter Umständen im Arbeitsvertrag enthaltene Ausschlussklauseln zu recht kurzfristigen Reaktionen bis hin zu Klageverfahren.

Oftmals führt die Auseinandersetzung sehr kurzfristig vor das Arbeitsgericht. Dies ist auch wegen der dort vorherrschenden oftmals sehr kurzen Verfahrenslaufzeiten eine gute Anlaufstelle, vor der viele Verfahren oftmals schnell vermittelnd beigelegt werden. Aber nicht alle Konstellationen eignen sich für eine gerichtliche Auseinandersetzung.

Auf Wunsch können Sie bei uns auch ein auf neutrale Mediation gerichtetes Verfahren durchführen.

Ein Auszug aus den vielfältigen Themen des Arbeitsrechts:

  • Abschluss von Arbeitsvertrag oder Geschäftsführerdienstvertrag
  • Kündigung, fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, Änderungskündigung
  • Kündigungsschutzklage
  • Kündigungsschutz wegen Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung und
  • Betriebsratstätigkeit
  • Abfindung
  • Teilzeit, Elternteilzeit
  • Eigenkündigung, Vermeidung einer Sperre für den Bezug von Arbeitslosengeld
  • Elternzeit, Elterngeld
  • Befristung Arbeitsverhältnis, Anschlussbefristung
  • Aufhebungsvertrag
  • Abmahnung, Entfernung aus der Personalakte
  • Arbeitszeugnis,
  • Lohn-/Gehaltsansprüche,
  • Abgeltung von Überstunden oder Urlaubsansprüchen
  • Vertragsstrafen
  • Wettbewerbsverbote
  • Gratifikationen, insbesondere Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld
  • Rückzahlungsklauseln in Fortbildungsvereinbarung
  • Beteiligung des Betriebsrats
Zurück zur Übersicht
Dr. Michael Schultz

Ihr Ansprechpartner für
arbeitsrechtliche Fragen:

Dr. Michael Schultz

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht