Arbeitsrechtliche Fragestellungen ergeben sich aus zwei grundsätzlich verschiedenen Perspektiven. Egal ob Sie die Problemstellung als Arbeitnehmer trifft oder als Arbeitgeber: Wir bieten Ihnen qualifizierten Rechtsrat aus der einen wie aus der anderen Sicht.
Die klassische Situation, die arbeitsrechtliche Beratung erfordert, ist die Kündigung des Arbeitsvertrages. Vor und nach der Kündigung stellen sich aus Sicht des Arbeitnehmers und aus Sicht des Arbeitgebers ganz unterschiedliche Fragen, die oftmals nur verschiedene Seiten des gleichen Problems sind. Für den Arbeitgeber, dessen Kündigungen am häufigsten zu rechtlichen Auseinandersetzungen führt, gilt es, bereits vor dem Ausspruch der Kündigung das am besten geeignete Vorgehen rechtlich abzustimmen. Der Arbeitnehmer muss insbesondere nach Zugang der Kündigung höchste Sorgfalt walten lassen: Nach Zugang eine Kündigung sieht das Kündigungsschutzgesetz eine strenge und kurze Klagefrist vor. Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung muss der Arbeitnehmer, der sich mit der Kündigung nicht abfinden will, eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Wir beraten Sie über die Erfolgsaussichten und realistische Prozessziele. Haben Sie die Klagefrist versäumt? Wir beraten Sie über Möglichkeiten der nachträglichen Zulassung der Klage.
Aber nicht nur die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bietet Anlass für Konflikte und für eine gestaltende Beratung. Rechtsberatung kann auch anzuraten sein bei Fragen rund um Teilzeit-Arbeitsverhältnisse, Elternzeit oder Abrechnung. Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Hat sich Ihr Arbeitnehmer in einer Weise verhalten, das Sie nicht hinnehmen wollen? Wir beraten Sie sowohl in dem einen wie in dem anderen Fall. Bei beabsichtigten einvernehmlichen Trennungen beraten wir Sie rund um den Aufhebungsvertrag.